Jugendliche ohne eine Behinderung

Die Jugendlichen ohne eine Behinderung sollen ohne Vorwissen an diesem Lager teilnehmen können. Sie werden über den Grossversand (ca. 3000 Adressen) der Fachstelle Sport zu diesem Lager eingeladen.
Teilnehmen können Jugendliche im Alter zwischen 14 – 20 Jahren, vorwiegend aus dem Kanton Zürich.

Unser Lager eignet sich nicht...

  • Unser Lager in dieser Grösse eignet sich nicht für Jugendliche mit autistischen Zügen
  • Ebenso können wir keine Jugendliche von Massnahmen einer Jugendanwaltschaft oder von Wohnheimen für verhaltensauffällige Jugendliche aufnehmen. 
  • Teilnehmende mit dissozialen, verhaltensauffälligen und psychischen Probleme sind in diesem Lager nicht am richtigen Ort. Daher nehmen wir keine Jugendlichen aus entsprechenden Institutionen auf.

Wir können für diese Jugendlichen nicht die notwendige Betreuung anbieten.

Schul- und Konfirmandenklassen

Durch die Teilnahme von Pfarrer Haru Vetsch als ehemaliger Bereichsleiter Betreuung und als heutiger Lagerleiter ergab sich die Möglichkeit, Konfirmanden für das Lager einzuladen. Die Teilnahme der KonfirmandInnen ist für das Lager, wie auch für die KonfirmandInnen eine Chance: Im Lager nehmen mehr Jugendliche ohne eine Behinderung teil und nur so kann das Lager auch integrativ wirken. Für die KonfirmandInnen ist dieses Lager ein eindrückliches sozialdiakonisches Praktikum.

Richtlinien

Für die Schul-, bzw Konfirmandenklassen gelten folgende Richtlinien:

  • Das "mitenand" Lager soll für die Schul- und KonfirmandInnen nicht obligatorisch sein, bzw. sie sollen unter verschiedenen Angeboten, Wahlfächern usw. dieses Lager auswählen können 
  • Die Schul- und KonfirmandInnen bilden im Lager keine geschlossene Gruppe, sondern integrieren sich in allen Bereichen in das Lager als Ganzes 
  • Für die Schul- und KonfirmandInnen gelten solidarisch die gleichen Rechte und Pflichten wie für die anderen Teilnehmenden auch 
  •  Für disziplinarische Massnahmen ist der jeweilige Programmleiter, bzw. Betreuer verantwortlich, um kompetent allfällige Sanktionen zu ergreifen. 
  •  Der Pfarrer, der die KonfirmandInnen später konfirmiert oder die Lehrkraft, ist Teil des Leitungsteams im Lager. 
  •  Die Schule oder Kirchgemeinde zahlt 70 Fr. Organisationskostenbeitrag pro Teilnehmende. 
  •  Während der Siesta sind die Klassen unter sich. Sie haben Mo-Di-Do je 90 Minuten und Fr 60 Minuten Zeit, Fragen zum Lager, zu Behinderung und Integration zu erörtern. 
  •  Die SchülerInnen und KonfirmandInnen werden vor dem Lager auf die besondere Struktur des Lagers, seine Grösse und Organisation, sowie auf die Jugendlichen mit einer Behinderung im Allgemeinen sensibilisiert und vorbereitet.

Weitere Schul- und Konfirmandenklassen sind willkommen.

Vorbereitung

Die Vorbereitung auf das Lager wird durch die Lehrkraft vor dem Lager durchgeführt. Dazu stehen Präparationen, DVD und Medien zur Verfügung.
Am Vorbereitungsweekend werden diese Materialien vorgestellt. Im Lager findet am Dienstag um 08.30 bis 09.15 Uhr über die ersten Erfahrungen einen Austausch statt.